Hausbesuche
Selbstverständlich führen wir als Hausärzte - sowohl regelmäßig, als auch kurzfristig - medizinisch notwendige Hausbesuche durch. Diese finden bei Notfällen sofort, jedoch üblicherweise während der sprechstundenfreien Zeit statt. Prüfen Sie bitte jedoch selbst, ob nicht doch ein Aufsuchen der Praxis zweckmäßiger ist, da wir hier bessere Untersuchungsmöglichkeiten haben und alle Krankenunterlagen und Medikamente sofort verfügbar sind. Bitte melden Sie einen Hausbesuch frühzeitig an und teilen Sie uns mit:
Welche Beschwerden bestehen und seit wann?
Was haben Sie bereits selbst unternommen?
War schon ein anderer Arzt bei Ihnen, z.B. der ärztliche Notdienst?
Kinder und Jugendliche
Vorsorgeuntersuchungen:
Nutzen Sie die Vorsorgeangebote Ihrer Krankenkasse. Für Kinder und Jugendliche bieten wir die Vorsorgeuntersuchungen ab dem 12. Lebensjahr an:
J1, zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr
J2, zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr
Jugendarbeitsschutzuntersuchungen:
Für Jugendliche, die eine Berufsausbildung vor Vollendung des 18. Lebensjahrs beginnen, ist nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz eine ärztliche Untersuchung und Beratung erforderlich.
Weitere jährliche Nachuntersuchungen sollen bis zum Ereichen des 18. Lebensjahres erfolgen. So kann eine Gefährdung der Gesundheit durch die Berufstätigkeit früh erkannt bzw. vermieden werden.
Die Untersuchung umfasst eine Befragung über Vorerkrankungen und Risikofaktoren und eine gründliche körperliche Untersuchung. Danach folgt eine Beratung über die individuellen gesundheitlichen Risiken besonders in Bezug auf den beabsichtigten Beruf.
Vorsorge und Check-Up
Nutzen Sie die Vorsorgeangebote Ihrer Krankenkasse.
Ab dem 35. Lebensjahr haben Sie die Möglichkeit, sich alle zwei Jahre kostenlos untersuchen zu lassen. Verbinden Sie diesen Termin mit einer Krebsvorsorgeuntersuchung. Sprechen Sie mit uns darüber!
Zusatzleistungen:
Über die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung hinaus bieten wir Ihnen weitere medizinisch sinnvolle Vorsorgeleistungen im Rahmen eines Check-Up an, um das Vorsorgeprogramm zu komplettieren. Wir können Ihnen diese individuellen Gesundheitsleistungen gegen Selbstzahlung anbieten. Fragen Sie uns gezielt danach und wir sprechen mit Ihnen über für Sie sinnvolle Untersuchungen, die nicht immer teuer sein müssen.
Dies betrifft z.B.
Ultraschalluntersuchungen
Belastungs- und Langzeit-Blutdruckmessung
Lungenfunktionsmessung
Labormedizinische Untersuchungen (z.B. Prostata-Wert PSA beim Mann)
Impfungen
Seit 01.07.2007 sind alle Krankenkassen verpflichtet, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut empfohlenen Impfungen zu bezahlen (§ 20 d, Absatz 1, SGB V). Die Krankenkassen sind ihren Versicherten gegenüber also verpflichtet, die Kosten für in Anspruch genommene Impfungen zu tragen. Alle Pflichtleistungen gelten bundesweit einheitlich. Reise-Schutzimpfungen bleiben davon unberührt. Sie gehören ausdrücklich nicht zum Katalog der Schutzimpfungen, die zu Kassen-Pflichtleistungen erklärt wurden.
Reisemedizin
Jeder Reisende und auch Last-Minute-Reisende sollte den Aufenthalt in anderen Ländern ohne unnötige gesundheitliche Gefahren genießen können.
Da Reise-Schutzimpfungen nicht zu den Kassen-Pflichtleistungen gehören, werden sie nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Gerne beraten wir Sie daher bezüglich nötiger und sinnvoller Impfungen und Maßnahmen für Ihren Auslandsaufenthalt.
Auch bei der Zusammenstellung einer Reiseapotheke beraten wir Sie gerne
